Pflegepflichtversicherung
Pflegeversicherung

Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmendem Alter und betrifft immer mehr Menschen. Aus diesem Grund wurde 1995 die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Mit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes ist die Absicherung für alle Bürger zur Pflicht geworden.

Auf einen Blick

Die Pflegepflichtversicherung wurde eingeführt, um den veränderten Lebensumständen großer Teile der Gesellschaft Rechnung zu tragen. So ist es längst nicht mehr selbstverständlich, dass Pflegebedürftige innerhalb der Familie versorgt werden. Wer hierbei auf Hilfe von außen angewiesen ist, für den kann es unter Umständen kostspielig teuer werden. Die Pflegepflichtversicherung deckt die Grundversorgung im Pflegefall ab.

Warum/für wen ist die Pflegeversicherung geeignet?

Eine Pflegepflichtversicherung ist für alle Krankenversicherten ein Muss. Wer bei der NKV privat voll- oder beihilfeversichert ist, hat in der Regel auch seine Pflegepflichtversicherung dort, denn es gilt der Grundsatz "Pflege folgt Kranken".

Details zur Pflegeversicherung

Was leistet die Pflegeversicherung:
 
  • Erstattet Kosten für häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege und/oder Pflegegeld
  • Für häusliche Pflege je nach Pflegestufe ein monatliches Pflegegeld von 123 bis 728 EUR
  • Bei ambulanter Pflege durch eine Fachkraft oder bei einer teilstationären Versorgung werden die Pflegekosten je nach Pflegestufe bis zu 1.612 EUR monatlich erstattet.
  • Bei stationärer Pflege gibt es bis zu 1.612 EUR im Monat, in Härtefällen bis zu 1.995 EUR
  • Ist die Pflegeperson zeitweise verhindert, werden die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu 1.612 EUR erstattet
  • Ist eine häusliche Pflege zeitweilig nicht möglich, werden die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege mit bis zu 1.612 EUR jährlich erstattet (einmaliger Anspruch für längstens 8 Wochen pro Kalenderjahr)
  • Pflegehilfsmittel bis 40 EUR monatlich
  • Zur Verbesserung des Wohnumfelds kann ein Zuschuss von bis zu 4.000 EUR je Maßnahme gewährt werden (Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen sogar bis zu 16.000 EUR)
  • Pflegepersonen, die wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind und wenigstens 2 Stunden täglich unentgeltlich pflegen, sind in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Für die Rentenversicherung zahlt die PKV je nach Pflegestufe und Umfang der Pflegetätigkeit Beiträge
  • Beamte erhalten die genannten Leistungen entsprechend ihrem Beihilfeanspruch anteilig

Besonderheiten/Worauf sollten Sie achten?

  • Die Leistungen aus der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind identisch.
  • Die Beiträge sind für Männer und Frauen gleich
  • Kinder sind in der Regel beitragsfrei mitversichert. Die Tarife sehen eine Grundversorgung vor. Trotzdem können erhebliche finanzielle Lücken bleiben. Im schlimmsten Fall müssen Angehörige dafür aufkommen - deshalb ist ein Pflegetagegeld die optimale Ergänzung. Voraussetzung für das Zahlen eines Pflegetagegelds ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflege-Pflichtversicherung.

 
Das Pflegetagegeld bietet:
  • flexible Leistungen in allen drei Pflegestufen für ambulante und stationäre Leistungen
  • Leistung bei Demenz
  • Einmalzahlung
  • Die Leistungen werden zeitlich unbegrenzt und ohne Kostennachweis gezahlt.

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