Versichert sind alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenverglasungen - ohne Flächenbegrenzung.
Außerdem:
- Kunststoffscheiben und -platten
- Kuppeln
- Profilbaugläser
- Glasbausteine
- Betongläser
- Dachverglasungen
- Abdeckungen von Sonnenkollektoren
- Außen- und Innenverglasungen von Ladengeschäften und Gaststätten
(ausgenommen Beleuchtungskörper, Gewächshausverglasungen, Werbeanlagen sowie Abdeckungen und Überdachungen von Schwimmbädern im Freien)