Die Schulunfähigkeits-Versicherung können Sie ab dem Alter von 14 Jahren auf eine Berufsunfähigkeits-Versicherung umstellen - sofern noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Ob Standard- oder Comfort-Variante liegt bei Ihnen. Der Beitrag wird zu diesem Zeitpunkt der dann gültigen Berufsgruppe angepasst, wobei vorhandene Werte der Versicherung angerechnet werden.

Bei Aufnahme eines Studiums oder Aufnahme einer Berufsausbildung bzw. eines Berufes binnen 3 Jahren nach Beendigung der Schulausbildung oder des Studiums ist die Umstellung innerhalb von 6 Monaten auf eine Standard- bzw. Comfort-BU (gegen Mehrbeitrag) möglich. Die versicherte Rente kann innerhalb dieser Frist ohne Gesundheitsfragen auf maximal 1.000 EUR erhöht werden.
Wird uns kein Beruf gemeldet, ist automatisch die Erwerbsunfähigkeit versichert.