Das Alterseinkünftegesetz regelt, wann Ihre Einkünfte in welcher Höhe besteuert werden. Ab dem Jahr 2040 werden das 100 % sein. Von Ihrer gesetzlichen Rente bleibt also später weniger übrig.
Der Vorteil der Basisversorgung liegt in der steuerlichen Förderung - auch für Selbständige. Sie können einen jährlich steigenden Betrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen und mindern damit Ihr steuerpflichtiges Einkommen um bis zu 45.534 EUR (Ledige 22.767 EUR). Erst wenn Sie später Ihre Rente beziehen, wird diese versteuert. Folgende Tabelle erläutert die Übergangsregelung:
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Sie gehen 2016 mit 65 Jahren in den Ruhestand, und Ihre Bruttorente beträgt 1.000 EUR.
Während der Ansparphase sind Ihre Beiträge als Sonderausgaben absetzbar (Staffelung siehe Tabelle oben). Während der gesamten Dauer Ihres Rentenbezugs werden immer nur 72 Prozent der Rente (in diesem Fall 720 EUR) mit Ihrem individuellen Steuersatz besteuert. Wenn dieser beispielsweise bei 30 Prozent liegt, verfügen Sie nach Steuer über eine Rente von 784 EUR.