Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Die Zahlen der Unfallstatistik sind eindeutig: Im Jahr 2001 starben bei 1.080 Verkehrsunfällen unter Drogeneinfluss 63 Menschen, 586 wurden schwer und 1.040 leicht verletzt. Damit stieg die Zahl der Getöteten in den vergangenen 10 Jahren um 250 Prozent, die der Verletzten um etwa 150 Prozent. Eine dramatische Entwicklung, von der gerade junge Menschen betroffen sind.

Vor allem Partydrogen spielen bei immer mehr Unfällen eine Rolle. Während ein angetrunkener Fahrer am Steuer durch seine Alkoholfahne auffällt, zeigen Konsumenten von Ecstasy, Speed oder Haschisch keine so markanten Auffälligkeiten.

Seit August 1998 gilt ein generelles Verbot von Drogen am Steuer. Der Gesetzgeber hat für die besonders häufig konsumierten Drogen Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain und Ecstasy im Straßenverkehrsgesetz eine neue Bußgeldvorschrift geschaffen. Danach ist das Fahren unter dem Einfluss dieser Drogen strafbar.

Zwar gibt es keinen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol, aber das Fahren unter Drogeneinfluss ist juristisch dem Fahren in angetrunkenem Zustand gleichgesetzt. Im Strafgesetzbuch heißt es: Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Wer dabei Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, riskiert sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Hasch & Co. sind schlechte Beifahrer. Besonders Drogen, die von den Konsumenten als harmlos angesehen werden, sind trügerisch. Der Fahrer überschätzt seine Fahrtüchtigkeit. Doch die Konzentrationsstörungen etwa nach Haschischkonsum wirken sich im Straßenverkehr verheerend aus. Die Bereitschaft, riskant zu fahren, wächst im gleichen Maße, wie sich Wahrnehmung und Reaktionsvermögen verringern. Wer unter Drogeneinfluss fährt, kann Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht mehr richtig einschätzen.

Es ist kaum zu berechnen, wie lange sich der Drogeneinfluss auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt. Deshalb empfehlen der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e. V. und die gewerblichen Berufsgenossenschaften allen Verkehrsteilnehmern, ganz auf Rauschmittel zu verzichten. Wer am Vorabend Drogen konsumiert hat, kann auch am nächsten Tag noch komplett fahruntauglich und arbeitsunfähig sein.

Nähere Informationen zum Thema:

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.
Tel. 030 28879689
www.dvr.de


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