Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Die Preisunterschiede bei Kraftstoff sind in den europäischen Reiseländern noch immer sehr groß. Darum fährt mancher Autourlauber aus Sparsamkeit mit vollem Reservekanister in die Ferien. Das Mitführen von Sprit in Kanistern ist jedoch in einigen Ländern nur in bestimmten Mengen erlaubt, in 6 Staaten Europas ist es sogar verboten. Hier die wichtigsten Regelungen:

  • Bulgarien, Kroatien, Ungarn und Rumänien erlauben weder bei der Ein- noch bei der Ausreise Reservebenzin in Behältern. Auch in den EU-Ländern Luxemburg und Griechenland ist das Mitführen von Kraftstoff in Kanistern verboten. Beide Länder halten an dieser Regelung fest, obwohl die Zollgrenzen dort schon lange weggefallen sind.

  • Beim Autotransfer per Fähre nach Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland kann die Mitnahme von Reservekraftstoff in Kanistern verboten sein. Auskünfte erteilt die jeweilige Reederei. Grundsätzlich tabu ist Reservesprit bei Fährfahrten nach Großbritannien, Irland, Island sowie nach Malta und Zypern.

  • In der Schweiz und in Liechtenstein sind 25 Liter Kraftstoff in Kanistern bei Ein- und Ausreise zollfrei, nach und von Litauen sowie in und aus der Slowakei gilt eine Mengenbeschränkung von 20 Litern, und 10 Liter sind nach und von Italien erlaubt. Bei der Einreise in die Türkei dürfen auf dem Landweg 25 Liter Benzin in Behältern mitgeführt werden, nach Estland und Mazedonien sind es 20 Liter. Nach Lettland ist die Mitnahme einer angemessenen Menge gestattet, bei der Einreise nach Slowenien und Tschechien 10 Liter. Bei der Ausreise aus Tschechien ist die Menge zwar unbegrenzt, doch wird von den deutschen Behörden Zoll kassiert, wenn es mehr als 10 Liter sind.

  • Zoll kann auch bei der Einreise nach Polen verlangt werden; die Ausfuhr von Reservesprit ist nicht gestattet.

Auch wenn es für viele Reisende ein Ärgernis ist: Die Menge zusätzlichen Kraftstoffs in Kanistern sollte schon aus Sicherheitsgründen beschränkt bleiben.

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