Das Auto ist nach wie vor das Haupt-Transportmittel, wenn es in die Ferien geht. Klar, dass es bei der Vielzahl von Reisen außerhalb unserer Landesgrenzen auch zu Unfällen kommt. Die 4. KH(Kraftfahrzeughaftpflicht)-Richtlinie der EU, die seit Anfang 2003 gilt, soll diesem Ereignis den Schrecken nehmen. So kann sich der geschädigte Urlauber zu Hause an einen zur Regulierung befugten Ansprechpartner wenden. In Deutschland ermittelt diesen der Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 2 5026.
Außerdem sollten Sie den Unfall vorsorglich Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Für das Verhalten unmittelbar nach dem Unfall gilt übrigens das Gleiche wie in Deutschland: Komplette Angaben zu beteiligten Personen, Fahrzeugen und Zeugen erleichtern die spätere Abwicklung enorm. Für den Fall der Fälle sollten Sie den Europäischen Unfallbericht sowie einen Internationalen Versicherungsnachweis, die sogenannte Grüne Karte, dabei haben. Bitte beachten Sie: Die Grüne Karte ist nur zeitlich begrenzt gültig. Wer darüber hinaus mit Schutzbrief, Vollkasko und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung vorgesorgt hat, kann die schönsten Wochen des Jahres unbeschwert genießen...