Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Die Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf fester Fristen automatisch gelöscht. Bereits nach 2 Jahren streicht die Behörde an der Flensburger Förde Punkte, die wegen Ordnungswidrigkeiten vergeben wurden. Punkte, die von einem Gericht verhängt wurden, verfallen nach 5 oder 10 Jahren. Aber aufgepasst: Wenn Sie innerhalb dieser Fristen neue Eintragungen sammeln, bleiben Sie vorerst auf Ihrem gefüllten Punktekonto sitzen!

Auch ein freiwilliger Abbau ist möglich: Um Ihre Punkte zu beseitigen, können Sie einmal in 5 Jahren an Aufbauseminaren oder verkehrspsychologischen Beratungen teilnehmen. Haben Sie nicht mehr als 8 Punkte, können Sie mit diesen Gruppen-
oder Einzelsitzungen 4 davon abbauen. Kommen Sie dagegen auf 9 oder mehr Eintragungen, werden Sie nur 2 davon wieder los. Rückt die 18-Punkte-Grenze und damit der Verlust des Führerscheins näher, muss Flensburg sogar eine Teilnahme anordnen.

Alles Weitere "rund um den Punkt" gibt es auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes unter www.kba.de.


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