Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Fälligkeit
Zeitpunkt, zu dem der Beitrag gezahlt werden muss.
Fälligkeit der Prämien
Nach Abschluss des Versicherungsvertrags ist sofort die Erstprämie oder Einmalprämie zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung der Folgeprämie ist am Anfang der vertraglich festgelegten Versicherungsperiode fällig.
Fahrer-RechtsSchutz
Sie besitzen kein eigenes Fahrzeug, sind aber ständig mit fremden Fahrzeugen unterwegs - egal ob Leihwagen, Carsharing oder Dienstfahrzeug. Dieser Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer Spaziergänger, Radfahrer oder Beifahrer ist und beinhaltet folgende versicherten Leistungsarten: Schadenersatz-Rechtsschutz (nicht für Schäden am benutzten Fahrzeug), Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Opfer-Rechtsschutz.
 
FahrerPlus
Mit der NÜRNBERGER FahrerPlus kann der Versicherungskunde den Nutzerkreis für bestehende AutoVersicherungen um bis zu 30 Tage sofort über eine Smartphone App oder das Internet erweitern.
 
FahrerSchutz
Der Fahrer eines Pkw ist oft nicht ausreichend abgesichert. Genau hierfür gibt es den FahrerSchutz. Versichert sind dabei Personenschäden, die der berechtigte Fahrer unabhängig von der eigenen Schuld bei einem Unfall erleidet. Dabei richten sich die Ansprüche individuell danach, was bei Verursachung durch einen Dritten dieser nach Haftpflichtrecht zu zahlen gehabt hätte. Versichert sind beispielsweise der Verdienstausfall, Unterhaltsansprüche, die Kosten einer Haushaltshilfe, sonstige vermehrte Bedürfnisse oder die Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung. Leistungen aus Sozialversicherungen werden dabei berücksichtigt.
 
Fahrlässigkeit
Das Außerachtlassen der gebotenen Vorsicht, was zu einem Schaden führt. Je nach Schwere des Verschuldens wird zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit mit bestimmten Konsequenzen für den Versicherungsschutz unterschieden.
Fahrraddiebstahl-Versicherung
Der Fahrraddiebstahl kann in die Hausratversicherung mit eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz ist u. a. an folgende Bedingungen geknüpft: Das Fahrrad muss mit einem Schloss gesichert sein. Zeitpunkt des Diebstahls: 6 bis 22 Uhr. Diebstahl nach 22 Uhr: Das Fahrrad muss sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum oder in Gebrauch befinden.
Fahrzeug-Versicherung
Gegenstand der Fahrzeug-Versicherung ist das versicherte Kraftfahrzeug. Der in der Praxis verbreitete Begriff "Kasko" (spanisch. Schiffsrumpf) entstammt dem Sprachgebrauch der Transportversicherung. Versicherungsschutz besteht für bestimmte Sachschäden. Leistungen der Fahrzeug-Versicherung: Sie ersetzt Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs entstehen. Nach dem Deckungsumfang unterscheidet man die Fahrzeugteil- und vollversicherung (Teil- und Vollkaskoversicherung). Bei der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) ist das Fahrzeug versichert gegen: Brand oder Explosion, Entwendung (insbesondere Diebstahl), unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub (unter besonderen Umständen auch Unterschlagung), Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. Die Vollkaskoversicherung zahlt über den Teilkaskoschutz hinaus für Schäden am versicherten Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle und Unfälle durch höhere Gewalt (z. B. geplatzter Reifen) sowie durch mut- oder böswillige Handlungen Fremder. Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, sowie Betriebs- und reine Bruchschäden.
Fahrzeughalter
Halter eines Fahrzeuges ist die in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II genannte Person. Diese kann vom Versicherungsnehmer abweichen. Bei Leasing-Fahrzeugen ist Halter in der Regel der Leasingnehmer.
 
Fahrzeugnutzer
Personen, die das Fahrzeug mit dem Wissen und der Genehmigung des Fahrzeughalters oder Versicherungsnehmers nutzen.
 
Fakultative Rückversicherung
Bei der fakultativen Rückversicherung – auch: freiwillige Versicherung – kann der Erstversicherer entscheiden, ob er sich durch eine Rückversicherung absichern will und wenn ja, in welcher Höhe und bei welchem Versicherer. Der Rückversicherer kann annehmen oder ablehnen.
FamilienSchutzBrief
Nach einem Unfall wird Ihr Kind zu Hause versorgt, gepflegt und betreut – selbstverständlich durch geschultes Fachpersonal. Dazu arbeitet die NÜRNBERGER mit dem Malteser Hilfsdienst zusammen. Die Leistungen umfassen beispielweise Menüservice, Organisation von Einkäufen und Arzneimitteln, Hilfe bei Arzt- und Behördengängen und vieles mehr.
 
Familientarif (RS)
Tarifbeitrag, den Sie für die Absicherung Ihrer ganzen Familie bezahlen. Wählbar mit oder ohne Selbstbeteiligung.
 
Feuerversicherung für Rohbauten
Versichert Ihren Rohbau bei Brand, Blitzschlag und Explosion.
 
Folgeprämienverzug
Der Folgeprämienverzug ist in § 38 VVG geregelt: (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Zur Unterzeichnung genügt eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift. Dabei sind die Rechtsfolgen anzugeben, die nach Abs. 2, 3 mit dem Ablauf der Frist verbunden sind. Eine Fristbestimmung, die ohne Beachtung dieser Vorschriften erfolgt, ist unwirksam. (2) Tritt der Versicherungsfall nach Ablauf der Frist ein und ist der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts mit der Zahlung der Prämie oder der geschuldeten Zinsen bzw. Kosten noch im Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. (3) Der Versicherer kann nach Ablauf der Frist, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung noch im Verzug ist, das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung kann bereits beim Setzen der Zahlungsfrist dergestalt erfolgen, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer dann mit der Zahlung noch im Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach der Kündigung oder, falls die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb 1 Monats nach Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. (4) Soweit die in Abs. 2, 3 bezeichneten Rechtsfolgen davon abhängen, dass Zinsen oder Kosten nicht gezahlt worden sind, treten sie nur ein, wenn die Höhe der Zinsen oder der Betrag der Kosten beim Setzen der Frist angegeben wurden.
Folgeprovision
Vergütung des Vermittlers für die fortlaufende Betreuung von Versicherungsverträgen, besonders im Sachgeschäft
Folgeschäden
Adäquate Folgen des Einwirkungsschadens sind Folgeschäden bzw. mittelbare Schäden.
Fondsgebundene BasisRente
Diese BasisRente ist für jeden geeignet, der an der Börse langfristig Chancen auf hohe Renditen erzielen will: Die im Beitrag enthaltenen Sparanteile und die Überschüsse werden in einem Fonds oder Depot aus der umfangreichen Palette der NÜRNBERGER angelegt. Die Vertragsgrundlage für die spätere Rente ist bereits bei Abschluss in vollem Umfang und ohne Treuhänderklausel garantiert (garantierter Rentenfaktor). Es besteht kostenloser Wechsel der Anlagestrategie (Shift und/oder Switch), Life-Cycle-Modell: aktives, terminorientiertes Ablauf- und Anlagemanagement, attraktive Fonds und Depots renommierter Kapitalanlagegesellschaften und kostenloses Rebalancing von Depots ist möglich.
 
Fondsgebundene BasisRente Doppel-Invest
Mit dem Sicherungsverfahren Doppel-Invest sichern wir zu Rentenbeginn mindestens die Verrentung der in die BasisRente eingezahlten Beiträge. Trotzdem wird ein großer Teil des im Beitrag enthaltenen Sparanteils in Fonds oder Fondsdepots angelegt. Die Vertragsgrundlage für die spätere Rente ist bereits bei Abschluss in vollem Umfang und ohne Treuhänderklausel garantiert (garantierter Rentenfaktor). Eine Höchststandssicherung des erreichten Guthabens zum Ablauf erhöht noch die Garantien und gibt zusätzliche Sicherheit. Es besteht kostenloser Wechsel der Anlagestrategie des freien Fonds (Shift und/oder Switch), Life-Cycle-Modell: aktives, terminorientiertes Ablauf- und Anlagemanagement und kostenloses Rebalancing von Depots ist möglich. Es sind attraktive Fonds und Depots renommierter Kapitalanlagegesellschaften.
 
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Altersversorgung mit Chancen auf den Aktienmärkten. Die Mindest-Todesfallsummen sind in 3 Stufen wählbar (60, 100 oder 150 % der Beitragssumme). Während der Laufzeit besteht die Möglichkeit, Kapital zu entnehmen. Ob aktiv oder passiv – die NÜRNBERGER bietet für jede Situation das passende Anlage- und Ablaufmanagement. Auf Wunsch auch ohne Gesundheitsfragen und das Umtauschen in eine konventionelle Lebensversicherung ist möglich. Stirbt die versicherte Person, können die Hinterbliebenen hohe Freibeträge nutzen. Die Beitragszahlung erfolgt max. bis zum Alter von 85 Jahren.
 
Fondsgebundene Rentenversicherung
Diese Versicherung kann bereits vom Zeitpunkt der Geburt an abgeschlossen werden und laufende oder abgekürzte Beitragszahlung sind möglich. Bei Tod vor Rentenbeginn erhält Ihr Kunde den vorhandenen Vertragswert, mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge zurück. Für den Tod nach Rentenbeginn kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Der Tarif ist ohne Gesundheitsprüfung, wenn keine Zusatzrisiken (wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) eingeschlossen werden. Das Umwandeln in eine konventionelle Rentenversicherung ist möglich. Für die Fondsgebundene Rentenversicherung stehen auch 3 vermögensverwaltende Portfolios zur Wahl.
 
Fondsgebundene VorteilsRenten
Die Rente mit Mehrwert: Antrag ohne Gesundheitsfragen, lebenslange, garantierte Altersrente mit Hinterbliebenenschutz und finanzielle Flexibilität, denn das Guthaben ist jederzeit verfügbar. Bei Diagnose einer schweren Krankheit oder Pflegebedürftigkeit vor Rentenbeginn ist die Auszahlung sogar steuerfrei. Die Alternative: Bei Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezugs erhält Ihr Kunde auf Wunsch eine zusätzliche Rente. Je früher er uns darüber informiert, umso höher fällt diese zusätzliche Rente aus. Das gilt auch bei Demenz.
 
Fondsgebundene ZulagenRente
Diese ZulagenRente ist geeignet für alle Förderberechtigten, die die Chancen der Aktienmärkte nutzen wollen: Ein Teil der Sparbeiträge sowie die Überschüsse werden in Investmentfonds/-depots investiert. Der andere Teil wird konventionell angelegt – für die gesetzlich vorgeschriebene Beitragserhaltungs-Garantie. Die Vertragsgrundlage für die spätere Rente ist bereits bei Abschluss in vollem Umfang und ohne Treuhänderklausel garantiert (garantierter Rentenfaktor). Es bestehen chancenreiche Investmentanlagen bei renommierten Kapitalanlagegesellschaften, kostenloser Wechsel der Anlagestrategie (Shift und/oder Switch), Life-Cycle-Modell: aktives, terminorientiertes Ablauf- und Anlagemanagement und kostenloses Rebalancing für Depots ist möglich.
 
Fondsgebundene ZulagenRente Doppel-Invest
"Mit dem Sicherungsverfahren Doppel-Invest sichern wir zu Rentenbeginn mindestens die Verrentung der in die ZulagenRente eingezahlten Beiträge. Trotzdem wird ein großer Teil des im Beitrag enthaltenen Sparanteils in Fonds oder Fondsdepots angelegt. Die Vertragsgrundlage für die spätere Rente ist bereits bei Abschluss in vollem Umfang und ohne Treuhänderklausel garantiert (garantierter Rentenfaktor). Eine optionale Höchststandssicherung des erreichten Guthabens zum Ablauf erhöht noch die Garantien und gibt zusätzliche Sicherheit. Es bestehen chancenreiche Investmentanlagen bei renommierten Kapitalanlagegesellschaften, kostenlose Wechsel der Anlagestrategien (Shift und/oder Switch), Life-Cycle-Modell: aktives, terminorientiertes Ablauf- und Anlagemanagement und kostenloses Rebalancing von Depots ist möglich. "
 
Fondsgebundene Versicherung
"Bei einer Fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung werden die Sparbeiträge in Investmentfonds/-depots angelegt. Die Erlebensfallleistung hängt von der Wertentwicklung des Fonds bzw. Depots ab, jedoch können Garantien vereinbart werden. Die Rentenversicherung kann bereits vom Zeitpunkt der Geburt an abgeschlossen werden, laufende oder abgekürzte Beitragszahlungen sind möglich. Bei Tod vor Rentenbeginn erhalten Sie den vorhandenen Vertragswert, mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge zurück. Für den Tod nach Rentenbeginn kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Der Tarif ist ohne Gesundheitsprüfung, wenn keine Zusatzrisiken (wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) eingeschlossen werden. Das Umwandeln in eine konventionelle Rentenversicherung ist möglich. Für die Fondsgebundene Rentenversicherung stehen auch 3 vermögensverwaltende Portfolios zur Wahl. Fondsgebundene Versicherungen gibt es in der privaten Vorsorge und in der BasisRente."
 
Formaler Versicherungsbeginn
Der formale Versicherungsbeginn ist das Datum auf dem Antrag. Siehe auch unter Versicherungsbeginn.
Franchise
Anderer Begriff für Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung. Nur darüber hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt.
Freie Heilfürsorge
Bestimmte Gruppen von Beamten erhalten die freie Heilfürsorge. Dabei handelt es sich um kostenlose medizinische Versorgung entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beruht auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Soldaten, Zivildienstleistenden, Polizei- und Bundespolizeibeamten (bei der Polizei gelten unterschiedliche Länderregelungen). Für Ehegatten und Kinder von Berufs- und Zeitsoldaten, Polizei- und Bundespolizeibeamten besteht ein Beihilfeanspruch.
Freies Vermögen
Vermögenswerte, die nicht zum gebundenen Vermögen eines Versicherungsunternehmens gehören, also nicht versicherungstechnischer Natur sind. Im Gegensatz zum gebundenen unterliegt das freie Vermögen keinen besonderen Anlagevorschriften.
Fremdeigentum
Versicherungstechnischer Begriff. Fremdes Eigentum ist mitversichert, wenn es zu den versicherten Sachen zählt und sich auf dem versicherten Grundstück befindet.
Führungsgeschäft
Sind mehrere Versicherungsunternehmen an einer Versicherung beteiligt, übernimmt ein Unternehmen stellvertretend für alle anderen beteiligten Unternehmen die Geschäftsführung.
 

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