Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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GAP-Versicherung
Die GAP-Versicherung für Leasingfahrzeuge leistet bei Zerstörung und Beschädigung durch Unfall, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, sowie bei Verlust infolge von Entwendung. Sie ersetzt die Differenz zwischen der Ersatzleistung der Vollkaskoversicherung und dem offenen Leasing-Restbetrag (engl. gap = Lücke). Die GAP-Versicherung kann zusätzlich zur Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden.
Garantieversicherung
Sammelbegriff für Versicherungen, deren Gegenstand die Übernahme von Garantien ist. Versichert sind in der Regel Vermögensschäden, die sich z. B. aufgrund von Gewährleistungsverpflichtungen des Versicherungsnehmers oder aber wegen nicht zu realisierender Forderungen ergeben.
Gefährdungshaftung
Haftungsart, die sich aus dem bloßen Vorhandensein eines Risikos ergibt. Bekannte Beispiele für eine Gefährdungshaftung sind das Halten eines Kraftfahrzeugs oder Tieres bzw. das Nutzen eines Öltanks. Die Absicherung erfolgt für Hunde und Pferde durch eine separate Haftpflichtversicherung, für Katzen durch die Privat-Haftpflichtversicherung und für Öltanks je nach Größe durch die Privat-Haftpflicht- bzw. eine Öltank-Haftpflichtversicherung.
Gefahrengemeinschaft
Bildung eines Kollektivs von Versicherten zum gemeinsamen Schadenausgleich. Die Gefahrengemeinschaft ist der Grundgedanke jeder Versicherung, was besonders beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit deutlich wird.
Gefahrengruppen
Die Beiträge in der privaten Unfallversicherung werden nach Gefahrengruppen berechnet. Gefahrengruppe A umfasst kaufmännische bzw. verwaltende Tätigkeiten und Gefahrengruppe B handwerkliche bzw. körperliche Tätigkeiten.
 
Gefahrerhöhung
Ausweitung eines bereits versicherten Risikos. Eine Gefahrerhöhung kann nur im Einvernehmen mit dem Versicherer erfolgen. Wenn sich am versicherten Risiko etwas ändert, ist der Versicherer umgehend zu informieren.
Gefahrtragung
Verpflichtung des Versicherungsunternehmens, im Gegenzug zur Beitragszahlung des Versicherten auftretende und versicherte Schäden finanziell auszugleichen (= zu regulieren)
Generalagent
Versicherungsvertreter, der an eine bestimmte Gesellschaft gebunden ist und nur deren Produkte vermittelt. Oft hat er auch Schadenregulierungs- und Abschlussvollmachten.
Generationenvertrag
Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden die Beiträge der Versicherten nicht gespart, sondern gleich wieder für die laufenden Ausgaben verwendet. Dieses sogenannte Umlageverfahren wird auch als "Generationenvertrag" bezeichnet.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld (Krankenhaustagegeld plus) kann die Leistung verdoppeln. Es entspricht der Höhe des versicherten Krankenhaustagegelds. Das Krankenhaustagegeld plus erhalten Sie von uns für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens jedoch für 100 Tage.
Geschäftsversicherung
Schützt Einrichtung, Vorräte und Waren gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Naturkatastrophen.
Gesetzliche Sozialversicherung
Gesamtsystem der gesetzlich begründeten staatlichen Sozialversicherungsleistungen. Heute besteht dieses System aus 5 Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (GAV), der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPfV).
Gesundheitsprüfung
Fragen in Versicherungsanträgen, um den aktuellen Gesundheitszustand der zu versichernden Person festzustellen. Die Antworten dienen der Einschätzung des zu versichernden Risikos und bewirken ggf. eine Prämienerhöhung (bei erhöhtem Risiko – z. B. starke Raucher), einen Ausschluss oder eine Ablehnung des Antrags (bei nicht zu versicherndem Risiko – z. B. Erkrankung an AIDS). Tipp: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen sehr genau. Jeder verschwiegene Umstand kann bei Bekanntwerden zur Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens bzw. zu Anfechtung und Rücktritt vom Vertrag führen!
Gewässerschaden
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz besteht für Gewässerschäden eine verschuldensunabhängige Haftung. Das betrifft z. B. Immobilienbesitzer mit Ölheizungen, wenn der Öltank ausläuft und das Grundwasser verunreinigt. Tipp: Schützen Sie sich mit einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Wird auch Öltank-Haftpflichtversicherung genannt. Schützt Inhaber von Heizöltanks. Diese haften nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Bei Schäden wird also nicht gefragt, ob man an einem Ölaustritt tatsächlich Schuld hat.
Gewinnbeteiligung
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (also fast alle Versicherungsunternehmen) müssen erwirtschaftete Überschüsse an ihre Mitglieder ausschütten. Sie tun dies regelmäßig durch eine Gewinnbeteiligung, die oftmals allen Mitgliedern (= Versicherten) zugutekommt – nicht nur denen, die keinen Schaden gemeldet haben. Tipp: Fragen Sie bei Preisvergleichen die Versicherer, welche Rückerstattungen in den letzten Jahren an die Kunden ausgeschüttet wurden.
Glasversicherung
Für privat genutzte Wohnungen oder Einfamilienhäuser sichert der GlasSchutz als notwendige Ergänzung zur Hausratversicherung alle Scheiben, Platten und Spiegel - jeder Größe und jeder Art. Wir ersetzen Mobiliarverglasungen und Gebäudeverglasungen bei Zerbrechen, z. B. durch Erschütterung, Luftzug, Unvorsichtigkeit, Sturm und Hagel, Einbruch und Vandalismus. Und leistet bis 1.500 EUR zum Beispiel für Sonderkosten nach Schaden wie die Beseitigung der Scherben, Notverglasung und Aufstellen eines Gerüsts. Der Wohngebäude-GlasSchutz versichert alle mit dem Gebäude (nur Mehrfamilienhäuser) fest verbundenen Außen- und Innenverglasungen - ohne Flächenbegrenzung. Außerdem sind Kunststoffscheiben, Glasbausteine, Dachverglasungen, Abdeckungen von Sonnenkollektoren usw. des gesamten Gebäudes (Form A) oder Glas, das zu Räumen oder zu Gebäudeteilen gehört, die dem allgemeinen Gebrauch dienen, z. B. in Treppenhäusern, Kellerräumen oder Wetterschutzvorbauten (Form B) mit inbegriffen.
 
Gliedertaxe
Übersicht über den Grad der Körperschädigung durch den Verlust bestimmter Körperteile in der Unfallversicherung. Neben der allgemeinen Gliedertaxe gibt es für manche Berufe spezielle Gliedertaxen. Tipp: Fragen Sie beim Abschluss einer Unfallversicherung nach speziellen Gliedertaxen für Ihre Berufsgruppe, da diese i. d. R. Mehrleistungen gegenüber der allgemeinen Gliedertaxe vorsehen.
 
Golfausrüstung
Als Zusatzschutz zur Hausratversicherung können Sie Ihre Golfausrüstung gegen Feuer und Einbruchdiebstahl versichern.
 
Großschaden
Bezeichnung für einen Schaden, der im Verhältnis zu anderen Schäden seiner Risikogruppe (z. B. Feuerschäden in der Hausratversicherung) besonders hoch ausfällt. Für die Einstufung als Großschaden gibt es keine festen Regeln.
Grüne Versicherungskarte - Internationale Karte
Die Grüne Versicherungskarte, auch als Internationale Versicherungskarte (IVK) bekannt, dient bei Auslandsfahrten mit dem versicherten Kfz als Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie enthält wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Sie ist kostenlos bei Ihrem KFZ-Versicherer erhältlich und zwei Jahre gültig. Vorgeschrieben ist die Grüne Karte bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, Türkei, Ukraine. Nicht erforderlich ist die Grüne Karte in den Ländern, in denen das Kennzeichenabkommen gilt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (= EU-Mitglieder), Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz. Hier gilt statt der Grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges als alleiniger Versicherungsnachweis. Die Mitführung der Grünen Karte ist grundsätzlich empfehlenswert, vor allem bei Reisen in die neuen EU-Länder und nach Italien - hier fordert die Polizei nach Unfällen immer wieder die Grüne Karte.
 
Gruppenversicherung
Versicherung einer Personengruppe durch einen gemeinsamen Versicherungsvertrag. Die Gruppenleitung zieht die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern oder Arbeitnehmern ein und führt sie geschlossen an den Versicherer ab. Auf eine Gesundheitsprüfung wird bis zu einer vom Versicherer festgelegten Grenze i. d. R. verzichtet (Ausnahmen gibt es in der Berufsunfähigkeits-Versicherung).
Güterversicherung
Verpflichtung, für die Folgen eines fehlerhaften Verhaltens oder sonstigen schädigenden Ereignisses aufzukommen. Die Güterversicherung kann auf einem Vertrag beruhen oder direkt aus dem Gesetz folgen. Voraussetzung ist stets die Zumutbarkeit pflichtgemäßen Verhaltens.
Gutachten
Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es muss vollständig und nachvollziehbar sein und sollte möglichst auch für einen Nichtfachmann verständlich formuliert werden.
 

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