Versichert einem Dritten zugefügte Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Je nach Risiko gibt es verschiedene Haftpflichtarten (z. B. Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Hundehalterhaftpflicht). Neben der Regelung begründeter Schadenersatzansprüche wehrt die Haftpflichtversicherung als halbe Rechtsschutzversicherung zugleich unbegründete Ansprüche ab. Tipp: Nach § 823 BGB haftet der Schädiger unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen für einen Schaden. Deshalb gehört die Haftpflichtversicherung zur Grundabsicherung.
Halter
Halter eines Kraftfahrzeugs ist die in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. im Kfz-Schein eingetragene Person bzw. Firma.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Als Besitzer oder Vermieter eines unbebauten Grundstücks, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Besitz in einem sicheren, andere Personen nicht gefährdenden Zustand zu halten (Verkehrssicherungspflicht). Daher ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung unbedingt erforderlich. Sie beinhaltet die Gewässerschadenhaftpflicht für Tankanlagen bis 10.000 Liter.
Haushaltshilfe
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten unter gewissen Voraussetzungen eine Haushaltshilfe, wenn ihnen oder ihrem Ehepartner wegen eines Aufenthalts in einem Krankenhaus oder in einer Entbindungsanstalt die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (§ 38 SGB V).
Haustarif
Rabatt auf Versicherungsbeiträge, den die Versicherungsunternehmen ihren Mitarbeitern gewähren
Havarie
Schiffs- bzw. Flugzeugunglück. In der Seeversicherung: auf der Reise durch Seeunfall entstandene Schäden.
Herabsetzen der Versicherungssumme
Vertragliche Minderung der Versicherungssumme, die i. d. R. dazu führt, dass die Beiträge sinken. Tipp: Bevor Sie einen Versicherungsvertrag kündigen, prüfen Sie, ob die Versicherungssumme herabgesetzt werden kann.
Hinterbliebenen-Versicherung
Absicherung von Witwen, Witwern und Waisen in der Sozialversicherung. Hinterbliebenenleistungen sind vorgesehen im Bereich der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, bei der Altershilfe für Landwirte sowie im Versorgungsbereich (Lastenausgleich, Kriegsopferversorgung).
Honorarberatung
Beratung von Versicherten gegen ein vorher vereinbartes Honorar und ohne Vermittlungsabsicht. Die Honorarberatung gewinnt besonders in gehobenen Privatkundenkreisen an Bedeutung.
Hunde-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung enthält folgende Leistungen: 3, 5 oder 10 Mio. EUR Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden, 2-fach maximiert, ForderungsausfallSchutz für Schäden über 2.500 EUR (beitragsfrei enthalten), Schutz bei Mietsachschäden (Räume und Gebäude) bis 300.000 EUR, Welpen bei der Mutter bis zu 1 Jahr mitversichert, Schadenersatz wegen ungewollten Deckakts, Übernahme des Haftungsrisikos von Tierhütern, die unentgeltlich mit dem Hund Gassi gehen oder auf ihn aufpassen, Flurschäden, Auslandsschäden weltweit, öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz und Leistungsgarantie. Kampfhunde sind nicht versicherbar.