Hierunter werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen. Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und eine Leistung auslösen.
Es gibt 3 Arten von Lebensversicherungen: Risikoversicherung, kapitalbindende Versicherung und fondsgebundene Versicherung.
Leibrente
Regelmäßig wiederkehrende Leistung (Rente), die für die Lebenszeit der versicherten Person oder einer anderen bezugsberechtigten Person (z. B. einer Witwe) gezahlt wird. Eine Zeitrente hingegen wird nur für eine befristete Dauer gezahlt.
Leitungswasserversicherung
Teil der Hausrat- und Gebäudeversicherung. Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
- infolge von Rohrbruch an der Zu- oder Ableitung der Wasserversorgung,
- aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen,
- aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung und
- aus Einrichtungen von Klima, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen.