Mit einem Mahnbescheid werden zivilrechtliche Ansprüche (u. a. offenen Forderungen) eines Gläubigers gegen einen Schuldner vor Gericht geltend gemacht. Er ist die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid und wird auch Mahnantrag genannt. Ist die Eigenschaft als Versicherungsnehmer betroffen (z. B. Pfändung eines Versicherungsvertrags), muss der Versicherer umgehend informiert werden.
Mahnung
Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Leistung bzw. Zahlung zu erbringen. Durch die Mahnung wird der Schuldner in Verzug gesetzt. Versicherungsunternehmen setzen i. d. R. eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen und weisen auf die Rechtsfolgen hin, wenn diese Frist versäumt wird. Das Mahnverfahren für Versicherungsverträge ist gesetzlich geregelt in § 39 des VVG. Tipp: Eine Ausgabe des BGB und des VVG gehören in jede Hausbibliothek.
Mallorca-Police
Die Mallorca-Police ist eine Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Sie gilt i. d. R. europaweit und nicht nur auf Deutschlands beliebtester Ferieninsel, wie der Name vermuten lässt. Hintergrund sind die sehr niedrigen Mindestversicherungssummen in vielen Ländern. Die Mallorca-Police erweitert die Haftpflichtdeckung auf die in Deutschland gültigen Mindestsummen für Sach- und Personenschäden. Sie tritt ein, sofern nicht aus einer anderen für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
Maschinenversicherung
Allgefahrenschutz für stationäre und fahrbare Maschinen (Baugeräte)
Materieller Versicherungsbeginn
Der materielle Versicherungsbeginn ist die Zahlung der Erstprämie bzw. des Erstbeitrags. Siehe auch unter Versicherungsbeginn.
Mehrbettzimmer
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht bei einem Klinikaufenthalt im Rahmen ihrer allgemeinen Krankenhausleistungen grundsätzlich die Unterkunft im Mehrbettzimmer vor. Private Krankenzusatzversicherungen ermöglichen es nicht nur privat Versicherten, sondern auch Kassenpatienten, bei einem Aufenthalt im Krankenhaus das 1- oder 2-Bett-Zimmer zu wählen.
Mietsachschäden
Begriff aus der Haftpflichtversicherung. Sie reguliert Schäden an gemieteten Sachen i. d. R. nicht, Schäden an Einrichtungen einer Mietwohnung jedoch schon.
Mietwagenkosten
In der Kfz-Versicherung: Kosten für die Nutzung eines Mietfahrzeugs, solange das eigene repariert wird oder bis ein neues beschafft wurde. Die Mietwagenrechnung wird jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen voll ersetzt, in der Regel werden 15 % abgezogen. Tipp: Stellen Sie vorab Preisvergleiche bei verschiedenen Autovermietungen an und nehmen Sie Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf (siehe Nutzungsausfall).
Mitversicherte Person
Neben der versicherten Person (siehe dort) kann es auch eine mitversicherte Person geben. Meistens sind dies Ehepartner oder Kinder der versicherten Person. Für sie gelten die gleichen Regelungen.
Mitversicherung
Beteiligung mehrerer Versicherungsunternehmen an der Absicherung desselben Risikos. Üblich ist dies bei großen Risiken, hauptsächlich im Industriebereich. Dabei werden mehrere rechtlich selbstständige Verträge in einer Versicherungspolice zusammengefasst. Jeder Versicherer haftet nur für seinen Anteil an der Versicherungssumme, es besteht also keine Gesamtschuldnerschaft. In der Regel wird ein Versicherer als "Führender" bezeichnet. Dieser führt den Schriftverkehr mit dem Versicherungsnehmer, zieht die Prämien für sich und seine Mitversicherer ein und reguliert etwaige Schäden. Dafür zahlen ihm die Mitversicherer je nach Absprache eine Provision, die sogenannte Führungsprovision oder Kostenprämie.
Mitwirkungsklausel
In der Unfallversicherung ist die Mitwirkungsklausel in den Versicherungsbedingungen integriert. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch einen Unfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich die Leistung.
Modultarif ambulante Leistungen
Ambulanter Vollversicherungstarif mit unterschiedlichen Selbstbehaltsstufen
A001/A001+ - 60 EUR
A003 /A003+ - 180 EUR
A006/A006+ - 360 EUR
A012/A012+ - 720 EUR
A020/A020+ - 1.200 EUR
Erfolgsabhängige BRE bei Leistungsfreiheit 1 - 3 MB
Die Tarife mit dem Ergänzungsbaustein Plus (+) zahlen zusätzlich bei Leistungsfreiheit eine garantierte Beitragsrückerstattung von 2 Monatsbeiträgen.
- Leistungen über die Höchstsätze der GOA
- Vorsorgeuntersuchungen auch über die gesetzlich eingeführten Programme hinaus
- Arztbehandlung
- Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
- Heilpraktikerbehandlung bis zum Höchstsatz der GebüH
- medizinisch notwendige Transporte
- Sehhilfen
Mopedversicherung
Spezielle Kraftfahrzeugversicherung für Fahrräder mit Hilfsmotor sowie Leichtkrafträder. Die Ausfertigung des Versicherungsscheins erfolgt durch Blockpolice und Aushändigung des dazugehörigen amtlichen Kennzeichens.
Musikinstrumenten-Versicherung
Unsere Versicherung bietet Schutz für Musikinstrumente jeglicher Art und Zubehör wie Musikinstrumenten-Behälter, Noten und Notenständer. Außerdem elektrische und elektronische Zusatzgeräte, wenn sie zu den versicherten Musikinstrumenten gehören, z. B.: elektrische oder elektronische Übertragungs- und Verstärkergeräte, Lautsprecher und Mikrofone. Der Versicherungsschutz besteht zu Hause, auf Transporten, bei Konzerten oder auch im Übungsraum. Bei Zerstörung oder Verlust der Musikinstrumente erhalten Sie den Zeitwert ersetzt. Bei beschädigten Gegenständen werden die Reparaturkosten übernommen.