Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Nachversicherungsoptionen
Nachversicherungsoptionen bieten die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsfragen die Versicherungsleistung zu bestimmten Anlässen und innerhalb bestimmter Grenzen zu erhöhen.
Nebenabrede
Absprachen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler, die den Inhalt des Versicherungsvertrags ergänzen und ggf. verändern. Nebenabreden müssen deshalb schriftlich durch die Hauptverwaltung bestätigt werden.
Neugeschäft
Sammelbezeichnung für den Zugang an Versicherungsverträgen, den ein Versicherungsunternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums verzeichnet
Neuwert
Der Betrag, der aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art und Güte zu erhalten, also der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens
Nichttechnisches Versicherungsgeschäft
Teil des Versicherungsgeschäfts, der sich mit der Erwirtschaftung von Überschüssen durch die Anlage von Beitragseinnahmen beschäftigt. Vgl. Technisches Versicherungsgeschäft.
Niederlassungsfreiheit
Die Vollendung des Europäischen Binnenversicherungsmarkts bedeutet konkret, dass alle Versicherungsunternehmen der Europäischen Union (EU) ihre Produkte ungehindert in der gesamten Gemeinschaft im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vertreiben dürfen. Andererseits steht den Bürgern die uneingeschränkte Auswahl zwischen allen Versicherern und Versicherungsprodukten in der EU offen.
Nutzungsausfall
Begriff aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei einem fremdverschuldeten Unfall kann der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs Anspruch auf Nutzungsausfall erheben, wenn er keinen Mietwagen nimmt, bis sein Auto repariert wurde.
 

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