Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Obliegenheiten
Sammelbezeichnung für Pflichten des Versicherungsnehmers wie z. B. die Pflicht zur Schadenminderung. Tipp: Der Versicherer muss nicht leisten, wenn der Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung begeht. Sie liegt insbesondere vor, wenn er seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht bzw. der Pflicht zur Anzeige von Gefahrerhöhungen nicht nachkommt.
Öltank-Haftpflicht
Die Öltank-Haftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Risiken, die durch das Betreiben eines Öltanks in Ihrem Haus entstehen können. Sie beinhaltet: Prüfung der Forderungen von Geschädigten, Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen inkl. Übernahme der Prozesskosten und finanzielle Leistung bei berechtigten Schadenersatzforderungen. Dazu zählen: sämtliche Kosten zur Schadensbeseitigung, Kosten für das Schaden-Gutachten und Kosten für Erdabtragungen.
 
OptimumGarant
NÜRNBERGER OptimumGarant kombiniert eine hohe garantierte und lebenslange Rente mit attraktiven Renditechancen. Die garantierte Rente fällt in der Regel höher aus als bei konventionellen Rentenversicherungen.
 
Organisations-Vertrag
In einem solchen Vertrag wird festgelegt, dass ein Versicherungsunternehmen einem anderen die eigene Organisation in Teilen oder komplett für die Vermittlung von Versicherungsverträgen zur Verfügung stellt.
 

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