Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
seit 1884
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Rückstellungen
Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, die dem Grunde nach bestehen, deren Höhe und/oder Zeitpunkt der Fälligkeit aber ungewiss sind. Sie zählen zum Fremdkapital und werden auf der Passivseite der Bilanz ausgegeben. Im Versicherungsgeschäft sind besonders die Rückstellungen für Beitragsrückerstattung wichtig.
RabattSchutz
Zubehör-Baustein zur Kfz-Versicherung. Mit RabattSchutz haben Sie wahlweise einen Haftpflicht-Schaden oder einen Haftpflicht und einen Vollkasko-Schaden im Versicherungsjahr frei. Es erfolgt keine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse im Jahr nach dem Schaden, jedoch auch keine Weiterstufung.
 
Rationalisierungsgewinne
Gewinne, die dadurch erzielt werden, dass die Verwaltungskosten eines Versicherers geringer sind als die im Beitrag dafür fest eingerechneten Kosten
Raub
Diebstahl unter Anwendung von Gewalt, Nötigung oder Drohung. Schäden durch Raub sind in der Hausratversicherung abgedeckt.
Rechtspflichten
Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers, die bei Nichterfüllung gerichtlich einklagbar sind, da sie im Interesse der Gefahrengemeinschaft liegen. Zu den Rechtspflichten gehören z. B. die Pflicht des Versicherers, nach Annahme des Antrags eine Police auszustellen und die Pflicht des Versicherungsnehmers, die Beiträge zu zahlen.
RechtsSchutz für Mieter
Versichert sind Streitigkeiten, die durch das Mieten einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses entstehen. Nur in Verbindung mit anderen Rechtsschutzarten möglich.
 
RechtsSchutz-Versicherung
Sachversicherung, die das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit abdeckt. Dazu übernimmt die Rechtsschutzversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme Kosten wie z. B. Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten usw.
 
Regionalklasse
Die Regionalklasse richtet sich nach dem Zulassungsbezirk (amtliches Kennzeichen), in dem das Fahrzeug angemeldet ist oder wird. Die jeweilige Regionalklasse wird vom Schadenverlauf bestimmt. Je niedriger der Schadenaufwand, umso günstiger die Regionalklasse. Die Zuordnung eines Zulassungsbezirks zu den Regionalklassen wird jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres durch einen unabhängigen Treuhänder anhand des Schadenbedarfs für Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko ermittelt.
Regress
Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, der ihm gegenüber zur Haftung verpflichtet ist. Auch ein Versicherer hat im Leistungsfall unter bestimmten Umständen Regressmöglichkeiten gegen den tatsächlichen Schadenverursacher oder Mitverursacher.
Reise
Ununterbrochene Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Dauer von 6 Wochen. Als ständiger Wohnsitz gilt der inländische Ort, an dem der Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält. Tipp: Mit jedem Aufenthalt am ständigen Wohnsitz ab einem Tag beginnt die 6-Wochen-Frist erneut. Prüfen Sie diese Möglichkeit im Bedarfsfall, da (z. B. in der Auslandskrankenversicherung) Tarife für eine Reise des Versicherten wesentlich günstiger sind als Tarife für einen fortgesetzten Auslandsaufenthalt.
Reisegepäck-Versicherung
Unser Versicherungsschutz gilt für alle Gegenstände, die Sie und Ihre Familie mitführen, am Körper tragen oder durch ein übliches Transportmittel befördern. Egal, wie viel Gepäck Sie mitnehmen - sei es in den Urlaub oder auf eine Geschäftsreise. Die NÜRNBERGER Reisegepäck-Versicherung ist der optimale Schutz für unterwegs. Weltweit.
 
Reisekrankenversicherung
Deckt das Krankheitskostenrisiko bei einem Auslandsaufenthalt ab. Die Auslandskrankenversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit den Rücktransport nach Deutschland. Tipp: Ganzjahrespolicen sind günstiger als Policen nur für die eigentliche Reisedauer, da hierbei jede Auslandsreise im Lauf eines Jahres versichert ist (auch Kurzreisen).
ReiseSchutz
Als ZusatzSchutz zur Hausratversicherung. Für Ihr Reisegepäck inklusive Foto/Video auf jeder Reise weltweit bis 3.000 EUR. Auch bei einfachem Diebstahl, räuberischer Erpressung, Unfall des Transportmittels oder Mutwilligkeit Unbekannter. Selbstbehalt: 150 EUR.
 
Reitzubehör
Als Zusatzschutz zur Hausratversicherung können Sie Ihr Sattel- und Reitzubehör gegen Feuer und Einbruchdiebstahl versichern.
 
Rente
Sammelbezeichnung für regelmäßig erfolgende Zahlungen, die durch einen Rechtsanspruch begründet sind. Rentenformen sind u. a. die ewige, die Leibrente (die Rentenzahlung ist an eine Person gebunden) und die Zeitrente (die Rente wird nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt).
Rentenbonus
Eine Art der Überschussverwendung während der Aufschubdauer von Rentenversicherungen. Durch die Überschussanteile werden beitragsfreie Zusatzrenten gebildet, die im Rentenbezug mit ausgezahlt werden. Vgl. Beitragsabzug, Bonusansammlung, Erlebensfallbonus, Invest-Bonus und verzinsliche Ansammlung.
Rentenfaktor, garantierter
Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung wird ein garantierter Rentenfaktor angegeben. Der Rentenfaktor legt fest, wie hoch die spätere monatliche Rente pro 10.000 EUR Vertragsguthaben ausfällt. Ein Rentenfaktor von 45 beispielsweise bedeutet, dass bei 200.000 EUR Vertragsguthaben mindestens 900 EUR Rente monatlich gezahlt werden. Siehe dazu auch Treuhänderklausel.
Rentengarantiezeit
Bei Abschluss einer Rentenversicherung kann der Kunde festlegen, wie lange die Rente auf jeden Fall gezahlt werden soll. Sind also z. B. 20 Jahre Rentengarantiezeit vereinbart und der Versicherungsnehmer stirbt nach 3 Jahren, wird die Rente noch für weitere 17 Jahre an einen Bezugsberechtigten gezahlt.
Rentenversicherung, Aufgeschobene
Leistungsform der privaten Rentenversicherung, bei der das zu verrentende Kapital zunächst angespart wird. Der Beginn der Rentenzahlung wird deshalb bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt aufgeschoben. Vgl. auch Aufschubdauer.
Rentenversicherung, Gesetzliche
Größter Teilbereich der gesetzlichen Sozialversicherung zur Zahlung von Renten (z. B. Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten) an gesetzlich versicherte Personen. Das System der Gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet sich von der privaten Versicherungswirtschaft erheblich. Tipp: Lassen Sie Ihre bestehenden Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Kontenklärung ermitteln.
Rentenversicherung, Private
Zu den Lebensversicherungen zählende Versicherungsform, bei der es zur Auszahlung einer monatlichen Rente von einem bestimmten Alter an bis zum Tod kommt
Rentenversicherung, Sofort beginnende
Leistungsform der privaten Rentenversicherung, bei der das zu verrentende Kapital in einer Rate eingezahlt wird (= Einmalbeitrag). Der Beginn der Rentenzahlung kann deshalb sofort erfolgen. Gegenteil: aufgeschobene Rentenversicherung.
Rentenversicherungsträger
Als Rentenversicherungsträger werden in Deutschland jene Institutionen bezeichnet, die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen. Für Arbeiter sind dies die Landesversicherungsanstalten (LVA), für Angestellte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), für Künstler die Künstlersozialkasse, für Bergleute die Bundesknappschaft, für Seeleute die Seekasse. Daneben bestehen für bestimmte Berufe spezielle Versorgungswerke. Sämtliche gesetzlichen Rentenversicherungsträger werden unter dem Oberbegriff „Deutsche Rentenversicherung“ zusammengefasst.
Reparaturkosten
Kosten für die Behebung von Unfallschäden an Kfz. Tipp: Lassen Sie Unfallschäden am eigenen Kfz begutachten und stellen Sie sicher, dass die Gutachterkosten durch Ihr Versicherungsunternehmen übernommen werden.
Restschuldversicherung
Spezielle Form der Risikolebensversicherung, die der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen dient. Die fallende Versicherungssumme wird i. d. R. jährlich der fallenden Darlehenshöhe angepasst. Tritt während der Laufzeit der Todesfall ein, wird der Restschuldbetrag vollständig getilgt. Tipp: Wenn Ihre Bank bei der Darlehensaufnahme eine Restschuldversicherung verlangt, Sie aber bereits ausreichend versichert sind, können Sie die vorhandene Police an die Bank abtreten.
Rettungspflicht
Obliegenheit (Pflicht) des Versicherungsnehmers, bei Eintritt des Schadenfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Diese Pflicht ist in § 62 des VVG gesetzlich geregelt. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Pflicht, muss das Versicherungsunternehmen unter Umständen nicht zahlen. Tipp: Eine Ausgabe des BGB, HGB und VVG gehören in jede Hausbibliothek.
Risiko
Begriff aus der Versicherungswirtschaft, der einerseits die Gefahr und Unsicherheit über den Ausgang einer Unternehmung bezeichnet. Andererseits ist damit auch die versicherte Gefahr an sich (z. B. die Möglichkeit eines Brandschadens im Haushalt) gemeint. Das Risiko ist einer der wichtigsten Begriffe der Versicherungswirtschaft überhaupt.
 
Risikoausschluss
Generelle Nichtversicherbarkeit eines bestimmten Risikos (z. B. Schäden aus vorsätzlichen Handlungen) oder eine nicht zu versichernde konkrete Gefahr (z. B. körperliche Schäden aufgrund von Teilnahme an inneren Unruhen)
Risikobegrenzung
Verfahren zur Eindämmung erhöhter Risiken (z. B. körperliche Vorschäden in der Krankenversicherung). Eine Risikobegrenzung ist durch folgende Verfahren erzielbar: Zuschlag auf den eigentlich zu zahlenden Beitrag, Ausschluss bestimmter Invaliditäts- oder Todesursachen, Begrenzung der Leistungsdauer, Staffelung der Versicherungssumme, Ausschluss von Leistungsanpassungen (Dynamik) oder Ausschluss von Zusatzversicherungen.
Risikobeitrag
Teil der Prämie, der für Leistungen im Schadenfall verwendet wird
Risikobeurteilung
Verfahren zur konkreten Einschätzung des zu versichernden Risikos. Dies kann über Fragen im Versicherungsantrag, gesonderte Gesundheitsberichte oder Statistiken erfolgen. Je nach Ergebnis der Risikoprüfung kommt es zur Annahme (ggf. mit Risikobegrenzung) oder Ablehnung des Versicherungsantrags.
Risiko-Lebensversicherung
Eine Risiko-Lebensversicherung ist eine reine Hinterbliebenenabsicherung. Die Leistung wird nur im Todesfall während der Versicherungsdauer fällig. Tritt dieser Fall nicht ein, steht nach dem Ablauf der Versicherung ein eventuell angesammeltes Überschussguthaben zur Verfügung. Folgende Kriterien kennzeichnen unsere Risikolebenversicherung: mit fallender oder gleichbleibender Versicherungssumme, es können auch zwei Personen in einem Vertrag abgesichert werden, es gibt spezielle Tarife unter anderem für Nichtraucher, Umtauschen in eine kapitalbildende Lebensversicherung ist möglich, laufende oder einmalige Beitragszahlung und es können Zusatzversicherungen eingeschlossen werden.
 
Risikozuschlag
Zuschlag (Mehrbeitrag) auf die eigentlich zu zahlende Prämie wegen erhöhten Risikos (z. B. fehlende Zähne in der Krankenversicherung). Tipp: Wenn Sie nicht ganz gesund sind, lassen Sie das Risiko bei mehreren Versicherungsunternehmen prüfen, da deren Risikoeinschätzung oftmals unterschiedlich ausfällt.
Rohüberschuss
Als Rohüberschuss wird der Jahresüberschuss aus Kapitalanlagen, Risikoverlauf und Kostenplanung eines Versicherers bezeichnet, inklusive Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) und Direktgutschrift an die Versicherungsnehmer.
RohbauSchutz
Drei Versicherungen in einem Paket: Feuerversicherung, Bauleistungsversicherung sowie Bauherren-Haftpflichtversicherung bieten Ihnen zuverlässigen Schutz (siehe dort).
 
Rooming-in-Leistung
Begriff aus der Unfallversicherung: Muss ein Kind nach einem Unfall stationär im Krankenhaus bleiben, werden die Übernachtungskosten für eine Begleitperson übernommen (bis zur Höhe des versicherten Krankenhaustagegelds).
 

 
Rückdatierung
Rückverlegung des technischen Beginns einer Versicherung. Rückdatierungen sind besonders im Lebensgeschäft von Bedeutung, um ein früheres Eintrittsalter und damit günstigere Beiträge zu erzielen. Allerdings sind Verträge nur dann steuerbegünstigt, wenn zwischen der Zahlung der Erstprämie (Einlösung) und der Rückdatierung maximal 3 Monate liegen.
Rückdeckungsversicherung
Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung ab, die dazu dient, eine von ihm gegenüber dem Arbeitnehmer gemachte Versorgungszusage abzudecken.
Rückkauf
Als Rückkauf bezeichnet man die vorzeitige Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung durch den Versicherungsnehmer. Der Rückkaufswert wird von den Versicherungen nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik ermittelt.
Rückkaufswert
Die Summe, die beim Rückkauf einer Lebensversicherung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Tipp: Nutzen Sie vor dem Rückkauf einer Lebensversicherung andere Möglichkeiten, um Beiträge zu sparen, wie z. B. die Prämienreduzierung, Herabsetzung der Versicherungssumme oder Beitragsfreistellung.
Rückstellungen
Ein Versicherer muss für zukünftige Versicherungsleistungen Rückstellungen bilden (in der Bilanz ausgewiesen). Sie sollen sicherstellen, dass der Versicherer Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen erfüllen kann.
 
Rücktritt vom Vertrag
Aufhebung eines Vertrags, die im Gegensatz zur Kündigung rückwirkend zum Vertragsabschluss erfolgt. Häufige Rücktrittsgründe bei Versicherungsverträgen sind z. B. die Nichtzahlung der Erstprämie durch den Versicherungsnehmer bzw. unwahre Angaben im Antrag. Tipp: Beantworten Sie die Fragen im Antrag genau, da ein späterer Rücktritt vom Vertrag den Versicherer berechtigt, bereits gewährte Leistungen zurückzufordern (§ 20 VVG).
Rückvergütung
Rückgabe unverbrauchter Beitragsanteile an den Versicherungsnehmer nach einem bestimmten Zeitraum. Rückvergütungen können direkt (Prämienrückzahlung bei schadenfreiem Vertrag) und indirekt (Beteiligung an erzielten Überschüssen) erfolgen.
Rückversicherung
Ein Versicherungsunternehmen (Erst- bzw. Vorversicherer) schließt für einen Teil des selbst übernommenen Risikos Verträge bei einem anderen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer) ab. Die Rückversicherung entlastet damit den Erst- bzw. Vorversicherer von einem Teil seiner Risiken gegen Zahlung von Rückversicherungsbeiträgen.
Ruhen des Vertrags
Möglichkeit des Versicherungsnehmers, einen Vertrag für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen. Ob ein Vertrag ruhen kann, ist i. d. R. abhängig von bereits gezahlten Mindestbeiträgen und nur bis zu 1 Jahr Ruhezeit möglich.
Rußschäden
Schäden aufgrund von Rußbildung ohne offenes Feuer
 

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